Die pädagogische Ausbildung soll die Referendarinnen und Referendare durch Verknüpfung von Theorie und Praxis auf die Tätigkeiten vorbereiten, die sich für die Lehrkräfte aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ergeben (Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vom 10. Juni 2011, §35).
Seit dem 01.11.2011 dauert der Vorbereitungsdienst in Hessen für alle Lehrämter 21 Monate. Er gliedert sich in eine dreimonatige bewertungsfreie Einführungsphase, zwei Hauptsemester sowie ein Prüfungssemester und endet mit dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung.
Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst finden zum 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres statt. Bewerbungsschluss für den Einstellungstermin im Mai ist der 1. Januar, für den Einstellungstermin im November der 1. Juli. Nach dem neuen Recht werden alle Referendarinnen und Referendare ausgebildet, die ab dem 1. November 2011 ihren Vorbereitungsdienst beginnen (HLbG, §38).
Können die freien Ausbildungsstellen im Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in einzelnen Fächern mit den vorliegenden Bewerbungen nicht ausgeschöpft werden, werden die noch zur Verfügung stehenden Stellen in einem Nachschiebe- und Nachrückverfahren verteilt. An diesen nehmen die Bewerberinnen und Bewerber teil, die im Hauptverfahren kein Angebot erhalten haben und deren Anträge bis spätestens zum 15. März bzw. 15. September eingegangen sind.
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